49413 Dinklage
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Die gesetzliche Erbfolge gilt immer, wenn Sie nichts anderes festgelegt haben. Fehlt also ein Testament oder ein Erbvertrag, wird vererbt nach dem Willen von „Vater Staat“.
Das Gesetz teilt Erben in Ordnungen ein:
1. Ordnung: Kinder, Enkel und Urenkel
2. Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten
3. Ordnung: Großeltern, Onkel, Tanten, Vettern und Cousinen
Nur wenn es keine Erben erster Ordnung gibt, erbt die zweite Ordnung und so weiter…immer der Reihe nach.
Der Nächste bitte
Das Gesetz sieht außerdem vor, dass nicht alle Erben einer Ordnung zum Zuge kommen, sondern nur die nächsten lebenden Verwandten. Wenn zum Beispiel der Großvater stirbt, erben seine Kinder. Die Enkel erhalten nichts.
Ist aber ein Kind des Großvaters bereits verstorben, rücken dessen Kinder nach. Die Enkel erben dann neben weiteren Kindern des Großvaters.
Gatte erbt nicht alles
Wenn nichts anderes festgelegt ist, erbt der überlebende Ehepartner in der Regel die Hälfte. Aber nicht automatisch alles!
Wie viel die Witwe oder der Witwer erbt, hängt von zwei Faktoren ab: