49413 Dinklage
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„Du bist enterbt!“, schreit der Vater seinen Sohn an. Das ist halb so schlimm, wie es sich anhört. Denn der Sohn behält in der Regel sein Recht auf den Pflichtteil, auch wenn der Vater ihn per Testament „enterbt“. Der Streit kostet den Sohn zwar eine Hälfte seines gesetzlichen Erbteils, aber die andere Hälfte bleibt ihm noch.
Wenn der Vater an Stelle des Sohnes gerne seinen Kegelbruder als Haupterben einsetzen möchte, ist das sein gutes Recht. Denn es gilt die „Testier-Freiheit“.
Die Nächsten sind geschützt
Ein Streit unter Geschwistern kann teuer zu stehen kommen. Sie gehen ganz leer aus, wenn Bruder oder Schwester Sie testamentarisch von der Erbfolge ausschließt.
Einen gesetzlichen Anspruch auf den Pflichtteil haben nur:
*Ausführliche Informationen für die richtige Erbregelung erhalten Sie in der Broschüre „Erbfall / Erben / Testament“, die Sie gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 5,- Euro bei uns erwerben können.