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VR BANK Dinklage-Steinfeld eG
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49413 Dinklage
Tel.: 04443 971 0

Formulare zum Lastschriftverfahren

 

Es gibt grundsätzlich zwei Formen von Lastschrift-Verfahren: die Einzugsermächtigung und den Abbuchungs-Auftrag. Seit November 2009 können Sie mit dem neuen SEPA-Lastschriftverfahren Geld einziehen. Dazu können Sie im Inland und auch grenzüberschreitend die SEPA-Basis-Lastschrift nutzen.
Einzugs-Ermächtigung 
Bei der Einzugs-Ermächtigung erteilen Sie dem Zahlungs-Empfänger das Recht, Beträge von Ihrem Konto abzubuchen. Dies bietet sich besonders bei regelmäßigen Rechnungen an, zum Beispiel bei Telefon- oder Stromrechnungen. 

Abbuchungs-Auftrag 
Bei einem Abbuchungs-Auftrag erteilen Sie Ihrer Bank den Auftrag, Forderungen des Zahlungs-Empfängers einzulösen. Der Hauptunterschied zur Einzugs-Ermächtigung liegt darin, dass Sie einer erfolgten Abbuchung nicht widersprechen können.

SEPA-Basis-Lastschrift im Überblick

Ähnlich wie bei der bisherigen Einzugsermächtigung können Sie Zahlungen an einen Zahlungsempfänger veranlassen. Bekommen Sie eine Zahlung, vereinbaren Sie hierfür ein entsprechendes Mandat und ziehen sie mit der SEPA-Basis-Lastschrift ein. Bitte geben Sie dabei Ihre Bankverbindung immer mit IBAN und BIC an. Jeder Lastschrift-Einreicher benötigt außerdem eine eindeutige Kennung, die Gläubiger-Identifikationsnummer.