
Formulare zum Lastschriftverfahren
Es gibt grundsätzlich zwei Formen von Lastschrift-Verfahren: die Einzugsermächtigung und den Abbuchungs-Auftrag. Seit November 2009 können Sie mit dem neuen SEPA-Lastschriftverfahren Geld einziehen. Dazu können Sie im Inland und auch grenzüberschreitend die SEPA-Basis-Lastschrift nutzen.
Einzugs-Ermächtigung
Bei der Einzugs-Ermächtigung erteilen Sie dem Zahlungs-Empfänger das Recht, Beträge von Ihrem Konto abzubuchen. Dies bietet sich besonders bei regelmäßigen Rechnungen an, zum Beispiel bei Telefon- oder Stromrechnungen.
Abbuchungs-Auftrag
Bei einem Abbuchungs-Auftrag erteilen Sie Ihrer Bank den Auftrag, Forderungen des Zahlungs-Empfängers einzulösen. Der Hauptunterschied zur Einzugs-Ermächtigung liegt darin, dass Sie einer erfolgten Abbuchung nicht widersprechen können.
Bei der Einzugs-Ermächtigung erteilen Sie dem Zahlungs-Empfänger das Recht, Beträge von Ihrem Konto abzubuchen. Dies bietet sich besonders bei regelmäßigen Rechnungen an, zum Beispiel bei Telefon- oder Stromrechnungen.
Abbuchungs-Auftrag
Bei einem Abbuchungs-Auftrag erteilen Sie Ihrer Bank den Auftrag, Forderungen des Zahlungs-Empfängers einzulösen. Der Hauptunterschied zur Einzugs-Ermächtigung liegt darin, dass Sie einer erfolgten Abbuchung nicht widersprechen können.

