Die Genossenschaft steht für Gemeinschaft, demokratische Struktur, Sicherheit und Stabilität - und für den wirtschaftlichen Erfolg der Mitglieder. Sie ist eine Rechts- und Unternehmensform, die das gemeinsame wirtschaftliche Handeln fördert.

 

Spezifika und Vorteile:
 

  • Die „eG“ ist allein und ausschließlich der Förderung der Interessen ihrer Mitglieder verpflichtet.

     

  • Mitglieder einer „eG“ sind die Nutznießer der Leistungen des genossenschaftlichen Unternehmens
  • Die „eG“ ist eine demokratische Gesellschaftsform. Jedes Mitglied hat eine Stimme – unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung. Dies schützt vor der Dominanz Einzelner und sichert die Unabhängigkeit von externen Interessen.

     

  • Die „eG“ ist eine juristische Person, die mit Eintragung in das Genossenschaftsregister eine eigene Rechtspersönlichkeit erlangt.

     

  • Zur Gründung einer „eG“ sind bereits drei Personen ausreichend.

     

  • Die „eG“ hat grundsätzlich drei Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und General-versammlung. Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats müssen selbst Mitglied der „eG“ sein. Kleine Genossenschaften bis zu 20 Mitglieder können auf einen Aufsichtsrat verzichten.

     

  • Die „eG“ ist eine flexible und dadurch stabile Rechtsform. Ein- und Austritte von Mitgliedern sind problemlos ohne notarielle Mitwirkung oder Unternehmensbewertungen möglich. 

     

  • Mitglieder einer „eG“ können natürliche und juristische Personen werden. 

     

  • Mitglieder einer „eG“ haften nur mit ihrer Kapitalbeteiligung, wenn in der Satzung eine Nachschusspflicht ausgeschlossen wird. In der Satzung unserer Genossenschaft ist eine Nachschlusspflicht ausgeschlossen. 

     

  • Mitglieder einer „eG“ haben beim Ausscheiden einen Anspruch auf Auszah-lung des Auseinandersetzungsguthabens gegen die „eG“. Es ist keine Über-nahme der Geschäftsanteile durch Dritte erforderlich und es besteht keine persönliche Nachhaftung.

     

  • Die „eG“ ist den Kapitalgesellschaften steuerlich grundsätzlich gleichgestellt. Sie bietet darüber hinaus aber die Möglichkeit der genossenschaftlichen Rückvergütung.

     

  • Die „eG“ ist Mitglied in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband, der im Interesse der Mitglieder regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie bei größeren „eGs“ den Jahresabschluss prüft.
  • Die „eG“ ist aufgrund der internen Kontrolle durch ihre Mitglieder und die unabhängige Prüfung durch den Genossenschaftsverband die mit weitem Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland.

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